Vermögen

GANZHEITLICH

THEWES Tax Law unterstützt Mandanten bei der Vermögensplanung, der Umstrukturierung von Vermögen und dabei, Vermögenswerte zu schützen.

 

Unsere Mandanten sind ausschließlich Unternehmen und deren Gesellschafter bzw. Unternehmensinhaber, leitende Angestellte und vermögende Privatpersonen. Zusätzlich zu den Kernkompetenzen im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht beraten wir unsere Mandanten mit Blick auf den vermögensrechtlichen Bezug auch im Bereich des Erbrechts- und Familienrechts und unterstützen bei der Abfassung von Eheverträgen, Testamenten und Erbverträgen.

UNSERE KOMPETENZEN

Die Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen, ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch steuerliche Überlegungen erfordert.

 

Eine zunehmend beliebte Methode, um Vermögen effizient zu übertragen und gleichzeitig die Kontrolle darüber zu behalten, ist die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines Familienpools. Diese Strukturen bieten vielfältige Vorteile und können helfen, Vermögen langfristig zu sichern und zu vermehren.

 

Bei der Vermögensnachfolge von insbesondere Immobilienvermögen stellt sich häufig das Problem der schlechten Teilbarkeit der Vermögensbestandteile und der Illiquidität. Durch Übertragung der Vermögensgegenstände auf eine Familiengesellschaft oder einen Familienpool lässt sich eine gerechte Verteilung auf eine Mehrzahl von Erben sicherstellen und insbesondere die schenkungsteuerlichen Freibeträge lassen sich zielgerichtet verwenden. Außerdem können – je nach Gestaltung – auch laufende Einkünfte aus dem Immobilienvermögen in der Gesellschaft steuerlich günstiger behandelt werden.

Als Familiengesellschaften kommen sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften in Betracht, in der Praxis sind das insbesondere die GbR und die KG (auch in Form einer GmbH & Co. KG) oder die GmbH. Wie immer bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es auch hier, die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten jeder Rechtsform abzuwägen, das sind Gründungsaufwand und -kosten, Haftung, Buchführungs- und Publizitätspflichten, Vertretung der Gesellschaft, Einbindung Minderjähriger und schließlich Ausstiegs- und Kündigungsmöglichkeiten.

Die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines Familienpools bietet zahlreiche Vorteile bei der Übertragung und Verwaltung von Immobilienvermögen. Durch die Nutzung steuerlicher Vorteile, die Sicherung des Familienvermögens und die Möglichkeit der professionellen Verwaltung können diese Strukturen erheblich zur langfristigen Vermögenssicherung und -vermehrung beitragen. Es ist jedoch wichtig, dass die Gründung und Verwaltung sorgfältig geplant und professionell begleitet werden, um die optimalen Vorteile zu erzielen und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

 

THEWES Tax Law hat langjährige Erfahrungen bei der Etablierung von Familiengesellschaften und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner steht Ihnen THEWES Tax Law in allen Fragen des Immobilienrechts mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen regelmäßig für unsere Mandanten Grundstückskaufverträge. Dies betrifft sowohl Immobilien, die selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollen als auch solche, die als Kapitalanlage angeschafft werden sollen. In besonderem Maße kümmern wir uns auch um vertragliche Gestaltungen im Hinblick auf den Erwerb und die Bebauung von Betriebsgrundstücken, die zum Zwecke der unternehmerischen Nutzung erworben bzw. bebaut werden sollen. Wir haben hierbei immer einen besonderen Fokus auf Gestaltungsfragen. Macht es Sinn, zum Beispiel eine betriebliche Immobilie über ein gesondertes Unternehmen zu erwerben, um beispielsweise eine steuerliche Betriebsaufspaltung oder auch das Risiko von Vermögensverlust im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu vermeiden? Sollte gar mit Blick auf eine vorweggenommene Erbfolge bzw. die Übergabe des Vermögens auf die nächste Generation eine besondere Gestaltungsvariante gewählt werden? All dies sind Fragen, die für uns zum Beratungsalltag gehören. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der relevanten Verträge oder prüfen bereits vorbereitete Verträge.

 

In den vergangenen Jahren hat Thewes THEWES Tax Law besondere Erfahrungen im Bereich der Immobiliengeschäfte rund um das Thema erneuerbare Energien gesammelt. Die Erstellung oder Prüfung von sogenannten Gestattungsverträgen zum Betrieb von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen führt ebenfalls häufig zu ergänzenden Fragen, für deren Beantwortung profunde steuerrechtliche und handels- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse erforderlich sind. Wir haben hier umfangreiche Erfahrungen und können Sie daher optimal beraten.

 

Selbstverständlich bereiten wir für die Immobilienverwaltung auch Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge vor und haben auch hier immer ein Auge auf die optimale steuerliche Strategie.

 

Auf der Grundlage des Immobilienrechts hat sich in den vergangenen Jahren ein quasi eigenes Rechtsgebiet, nämlich das Immobiliensteuerrecht entwickelt. Dabei handelt es sich um die sehr umfangreichen und durch die Rechtsprechung geprägten steuerrechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien oder deren Nutzung, d.h. Vermietung zu beachten sind. Solche Regelungen finden sich quasi in allen wichtigen Steuerrechtsgebieten, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer der Erbschafts- und Schenkungsteuer selbstverständlich auch der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer.

 

Wir leisten hier umfängliche Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand. Eine Anfrage betrachten wir nie nur aus dem zivilrechtlichen Immobilienrecht Blickwinkel, sondern suchen immer nach einem bestmöglichen Ergebnis zur Vermeidung steuerrechtlicher Risiken oder nach einem günstigen Ergebnis mit Blick auf die Steuerbelastung.

Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber einschneidend verändert worden ist und, die zugleich immer weiter durch die Rechtsprechung des insbesondere des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs fortentwickelt worden ist. Unsere Mandanten sind in aller Regel Unternehmer bzw. Unternehmen, häufig in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel der GmbH, Aktiengesellschaften daneben aber auch Genossenschaften, Personengesellschaften, oder auch hybride Formen, wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG, außerdem Vereine. Dabei sind unsere Mandanten als Teilnehmer des Wirtschaftslebens regelmäßig auf profunde und zielgerichtete insolvenzrechtliche Beratung angewiesen. Dies mag der Fall sein, weil das Unternehmen selbst – ob verschuldet oder unverschuldet – in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Dies mag aber auch der Fall sein, weil ein Kunde oder auch ein Lieferant in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen hat. Gerade bei Kapitalgesellschaften ergeben sich aus einem zu spät erkannten Insolvenzeröffnungsgrund, namentlich der Zahlungsunfähigkeit gravierende und häufig existenzbedrohliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter. Regelmäßig klären wir unsere Mandanten über solche Haftungsrisiken auf und geben Empfehlungen dahingehend ab, wie diese zu vermeiden sind. Wir helfen bei der Planung und Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen. Wir stellen Insolvenzpläne auf oder prüfen solche, wenn unser Mandant als Gläubiger einen Insolvenzplan zustimmen soll.

 

Selbstverständlich beratenen und vertreten wir bei Fragen der Insolvenzanfechtung.

 

Auch im Bereich des Insolvenzrechtes sind häufig besondere steuerrechtliche Fragestellung zu beachten. Dies mag Fragen der Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherungsgut betreffen, aber auch Fragen der Steuerbarkeit von Sanierungsgewinnen bis hin zum Untergang von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen/Unternehmensverkäufen in der Krise. Aber auch sanierungsbedingte Kapitalerhöhungen können eine besondere steuerrechtliche Strategie notwendig machen.

THEWES Tax Law hat im Insolvenzsteuerrecht umfangreiche Erfahrungen gesammelt, sodass wir hier insbesondere auch steuerberatend für Insolvenzverwalter tätig sind.

Grundsätzlich gibt es im Deutschen recht umfangreiche gesetzliche Regelungen, die eingreifen, wenn im Falle einer Heirat kein Ehevertrag zwischen den Ehegatten abgeschlossen wird. Es gilt dann der sogenannte gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass basierend auf einer Gütertrennung der Ehegatten im Falle einer späteren Scheidung ermittelt wird, wie sich das Vermögen der jeweiligen Ehegatten entwickelt hat. Derjenige, dessen Endvermögen unter Abzug des Anfangsvermögens höher ist, ist bereichert und dem anderen Ehegatten zum hälftigen Ausgleich der Bereicherung verpflichtet. Der Regelfall, den das Gesetz hier vorgibt, richtet sich insbesondere an Ehegatten, die quasi beide mit einem Vermögen von „Null“ starten. Anders ist dies, wenn zum Zeitpunkt der Heirat bereits bei einem oder auch bei beiden Ehegatten umfangreiches Vermögen vorhanden ist. Hier sollten auf jeden Fall klare und ergänzende Regelungen in Bezug auf den Güterstand bzw. einen etwaigen Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehevertrages getroffen werden. Da Eheverträge in stärkerem Maße als andere Verträge trotz notarieller Beurkundungspflicht einer gerichtlichen Inhaltskontrolle im Streitfall unterliegen, ist bei der Abfassung von Eheverträgen eine besondere Sorgfalt und Weitsicht an den Tag zu legen.

THEWES Tax Law hat umfangreiche Erfahrung bei der Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Eheverträgen. Lassen Sie uns Ihr strategischer Partner sein!

Besondere Probleme ergeben sich, wenn sich Ehegatten scheiden lassen, die ihre vermögensrechtliche Situation nicht ergänzend durch einen Ehevertrag geregelt haben. Ist ein Ehepartner Unternehmer und ist das unternehmerische Vermögen erst während der Ehe aufgebaut worden, so kann eine Scheidung leicht nicht nur das Privatvermögen sondern auch das Unternehmen in eine ernste Schieflage bringen. Zwar hat ein zugewinnausgleichsberechtigter Ehegatte keinen Anspruch darauf, dass zum Beispiel eine Immobilie oder ein Unternehmen aufgeteilt werden, denn der Zugewinnausgleichsanspruch ist finanzieller Natur. Allerdings können Zugewinnausgleichsansprüche bei unterschiedlicher Vermögensentwicklung in der Ehezeit sehr hoch werden, sodass für den ausgleichsverpflichteten Ehegatten faktisch die Notwendigkeit besteht, Vermögensgegenstände zu veräußern oder umfangreiche Kredite aufzunehmen, um den Zugewinnausgleichsanspruch zu erfüllen. Bei Scheidungen von Unternehmern stellt sich zumeist häufig im Vorfeld der Ermittlung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das große Problem, den zutreffenden Wert des Unternehmens dem Grunde nach zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof ermittelt nach dem von ihm entwickelten modifizierten Ertragswert den Verkehrswert zur Bemessung des Zugewinnausgleichsanspruchs. Vor dem Hintergrund aber, dass jedes Unternehmen Besonderheiten aufweist, ist ein Bewertungsverfahren zumeist nicht streitfrei vorzunehmen. Hier kommt es maßgeblich auf eine profunde Kenntnis von betriebswirtschaftlichen Bewirtungsmethoden und der Rechtslage an, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln, die am Ende dazu führen, dass die Scheidung erfolgreich vollzogen wird.

 

THEWES Tax Law verfügt über beides, einerseits das notwendige Know-how in der Unternehmensbewertung und andererseits profunde Rechtskenntnis. Wir konnten in der Vergangenheit oftmals verträgliche Lösungen für unsere Mandanten entwickeln, sodass am Ende das Scheidungsverfahren abgeschlossen werden konnte. Wir sind gern ihr strategischer Partner, sprechen Sie uns an!

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wichtiger Bestandteil der Vermögensplanung, insbesondere um Vermögen innerhalb der Familie zusammenzuhalten bzw. strukturiert auf die nächste Generation zu übergeben.

 

Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Erblassers an die zukünftigen Erben. Dies kann durch Schenkungen erfolgen und bietet mehrere Vorteile:

Durch die Nutzung von Freibeträgen und das Vermeiden von Erbschaftssteuer können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden.

Durch klare Regelungen und die frühzeitige Übertragung des Vermögens mit „warmer Hand“ können potenzielle Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden.

 

Häufig erfolgt die Vermögensweitergabe im Rahmen einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Hierdurch kann sich der Vermögensübergeber seine finanzielle Sicherheit bewahren, denn trotz Übertragung des eigentlichen Vermögens verbleibt ihm die vollständige Nutzungsbefugnis und auch die Erträge stehen weiterhin dem Übertragenden zu.

 

Alternativ kann die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen. Häufig wird eine Immobilie oder eine Unternehmensbeteiligung zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen, wobei sich die Übertragenden im Gegenzug regelmäßige Versorgungsleistungen sichern, quasi eine Rentenzahlung. Diese Methode bietet sowohl steuerliche Vorteile als auch finanzielle Sicherheit für die Übertragenden.

 

THEWES Tax Law kann Sie hierbei aufgrund langjähriger Erfahrungen effizient und strategisch bei der Planung und vor allem auch bei der Umsetzung und Betreuung der einer vorweggenommenen Erfolgte unterstützen.

THEWES Tax Law unterstützt Mandanten bei der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge bzw. bei der konkreten Vermögensübergabe.  Die Themen Vermögensnachfolge und Vermögensübertragung sind von großer Bedeutung, insbesondere in einer Zeit, in der Wohlstand immer häufiger innerhalb von Familien weitergegeben wird.

 

Die Begriffe Vermögensnachfolge und Vermögensübertragung umfassen alle Vorgänge, bei denen Vermögenswerte von einer Person auf eine andere übergehen. Während die Vermögensnachfolge insbesondere den Übergang von Vermögen nach dem Tod einer Person betrifft, bezieht sich die Vermögensübertragung auf alle Arten der Vermögensübertragung, sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod. Beide Prozesse sind komplex und erfordern eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

 

Sowohl die Vermögensnachfolge als auch die Vermögensübertragung unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören insbesondere das Erbrecht, das Schenkungsrecht und die steuerrechtlichen Bestimmungen. Nicht zuletzt ist aber auch das Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung, da gesellschaftsrechtlichen Regelungen Vorrang vor den erbrechtlichen Bestimmungen haben, wenn es um die Nachfolge in Gesellschaftsanteile geht. Gesellschaftsverträge und Satzungen enthalten häufig spezielle Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters. Diese Regelungen haben Vorrang vor den allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften. Beispiele für solche Regelungen sind:

 

  • Fortführung der Gesellschaft: Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Gesellschaft im Todesfall eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird.
  • Nachfolgeklauseln: Bestimmungen, die regeln, ob und wie die Erben eines Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten können.
  • Abfindungsregelungen: Regelungen darüber, wie die Erben des verstorbenen Gesellschafters abgefunden werden, wenn sie nicht Gesellschafter werden sollen oder können.

 

Bei der Planung der Vermögensübertragung spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle. Sowohl Schenkungen als auch Erbschaften sind steuerpflichtig, wobei die Höhe der Steuer von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen den beteiligten Personen abhängt. Die vorweggenommene Erbfolge ist eine häufig genutzte Methode, um Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Ein wesentliches Instrument, das dabei zum Einsatz kommt, ist der Nießbrauchsvorbehalt, der sowohl bei der Übertragung von Immobilienvermögen aber auch bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft eingesetzt werden kann.

 

Strategische Planung: Eine frühzeitige und sorgfältige Planung kann helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Nutzung von Freibeträgen und steuerlichen Vergünstigungen. THEWES Tax Law hilft Ihnen gerne den richtigen Weg zu wählen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Verträge und Unterlagen bis hin zur Beurkundung und Umsetzung der Vermögensnachfolge bzw. Vermögensübertragung.

Ein Testament ist für jeden Menschen wichtig, um die Nachfolge seines Vermögens und seiner persönlichen Wünsche zu regeln. Für Unternehmer jedoch gibt es besondere Überlegungen und Herausforderungen, die bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden müssen.

 

Unternehmensinhaber müssen sicherstellen, dass das Unternehmen nach dem Tod nahtlos weitergeführt werden kann. Hierfür sind im Testament klare Regelungen zur Nachfolge, einschließlich der Benennung eines geeigneten Nachfolgers oder der Festlegung eines Verfahrens zur Auswahl eines Nachfolgers. Diese Notwendigkeit ergibt sich insbesondere, um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Die im Testament getroffenen Regelungen müssen die spezifische Rechtsform des Unternehmens berücksichtigen, sei es eine GmbH, KG oder eine andere Form. Unterschiedliche Rechtsformen erfordern unterschiedliche Nachfolgeregelungen, die immer auch mit dem individuellen Gesellschaftsvertrag in Übereinstimmung gebracht werden müssen.

Unternehmer sollten steuerliche Auswirkungen berücksichtigen und Maßnahmen zur Minimierung der Erbschaftssteuer ergreifen. Dazu können Schenkungen zu Lebzeiten, die Gründung von Familiengesellschaften oder die Nutzung von Steuerfreibeträgen gehören.

Besondere Regelungen für Betriebsvermögen können steuerliche Vorteile bieten. Der Unternehmer sollte sicherstellen, dass das Betriebsvermögen steuerlich optimal behandelt wird.

Für den Fall eines plötzlichen Todes oder einer schweren Erkrankung sollte der Unternehmer eine Regelung für ein Interim-Management treffen, um die Unternehmensführung kurzfristig zu sichern. Eine Vorsorgevollmacht kann sicherstellen, dass eine vertrauenswürdige Person befugt ist, im Namen des Unternehmers zu handeln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen; hierfür bietet sich insbesondere auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an.

Ein Testament für Unternehmer muss nicht nur die persönlichen und familiären Aspekte der Nachfolge berücksichtigen, sondern auch die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der Unternehmensnachfolge. Es erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit bestehenden vertraglichen Regelungen sowie eine Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Eine frühzeitige und umfassende Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Unternehmen erfolgreich und reibungslos in die nächste Generation übergeht.

 

THEWES Tax Law kann Sie hierbei aufgrund langjähriger Erfahrungen effektiv und strategisch unterstützen.

Die Grunderwerbsteuer führte lange Zeit ein Schattendasein. Denn bis 1997 lag der Steuertarif, das heißt der Steuersatz, der auf die Bemessungsgrundlage, häufig den Kaufpreis anzuwenden war, bei „nur“ 2 %.

Diese Situation hat sich inzwischen sehr verändert, denn einerseits sind die Grundstückspreise in den vergangenen Jahren stark angestiegen und auch der Steuersatz beträgt mittlerweile abhängig vom Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % bis hin zu 6,5 %. Dies erhöht bei Grundstückstransaktionen die Nebenkosten sehr deutlich. Aus diesem Grund ist nunmehr auch mit Blick auf die Grunderwerbsteuer häufig eine Bereitschaft vorhanden, bereits beim Erwerb von Grundstücken darüber nachzudenken, wie diese langfristig genutzt und gehalten werden sollen, damit nicht durch eine z.B. gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahme erneut Grunderwerbsteuer entsteht. Dies kann mitunter leicht der Fall sein, da Grunderwerbsteuer auch dann entsteht, wenn Geschäftsanteile an sogenanntem Grundbesitz haltenden Gesellschaften den Besitzer wechseln, mithin nur eine mittelbare Übertragung von Grundstücken vorliegt. Grunderwerbsteuer kann aber z.B. auch entstehen, wenn Haltefristen nach einer Umstrukturierung nicht eingehalten werden, weil z.B. eine Anteilsminderung bei den beteiligten Gesellschaftern eintritt. Handelt es sich um größere Immobilienpakete, kann die Grunderwerbsteuer zum sogenannten Deal Breaker avancieren.

 

THEWES Tax Law berät regelmäßig im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und auch mit dem Fokus auf eine optimale Vertragsgestaltung zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer. Wir finden bestimmt auch für Sie die passende Strategie. Sprechen Sie uns an!

Die Grundsteuer ist über viele Jahre hinweg kein Thema die Steuerberatung gewesen. Hintergrund war, dass die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aus sogenannten Einheitswerten gebildet worden ist, die in den neuen Bundesländern auf das Jahr 1935 und in den alten Bundesländern auf das Jahr 1964 zurückgingen. Zwar war vorgesehen, dass alle sechs Jahre eine erneute Hauptverstellung durchzuführen ist, dies wurde aber von der Finanzverwaltung nicht getan. Dieser Zustand führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht das bislang geltende Grundsteuergesetz als nicht verfassungsgemäß einstufte und dem Gesetzgeber aufgab, eine Neuregelung zu schaffen. Da auch diese Neuregelung zwischenzeitlich durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz als nicht mit der Verfassung im Einklang stehend betrachtet wird, hat die Grundsteuer in ihrer neuen Fassung Relevanz auch für die Steuerberatung erlangt, denn neben der Abgabe der angeforderten Grundsteuererklärungen vertreten wir mittlerweile viele Grundstückseigentümer auch in Einspruchsverfahren gegen die Wertfestsetzung.

Haben auch Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide zur Neufestsetzung der Grundsteuer? Sprechen Sie uns an, THEWES Tax Law hilft Ihnen gerne!

Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer werden synonym verwendet, schließlich wird sowohl der Vermögensanfall, der sich von Todes wegen ergibt als auch der Vermögensanfall durch Schenkung einheitlich nach dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz beurteilt. Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungsteuer seit jeher starker Kritik ausgesetzt ist, da durch Besteuerung des Vermögensüberganges quasi eine Doppelbesteuerung von Einkommen vorliege, ist diese verfassungsgemäß und mit Blick auf die immensen Vermögenswerte, die sich gerade bei Immobilien in den vergangenen Jahren ergeben haben, für den Steuerfiskus eine bedeutsame Einnahmequelle.

Die Besteuerung auf der Grundlage des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes erfolgt grundsätzlich entlang der zivilrechtlichen Gestaltung. Nicht selten sind also durch eine schlaue und strategische Planung und Durchführung der Vermögensübertragung erhebliche Steuervorteile zu erzielen. Dies kann aber nur gelingen, wenn entweder testamentarisch entsprechende Regelungen getroffen werden, oder aber bereits im Rahmen einer vorweg genommenen Erbfolge Lösungen gefunden werden, um Vermögen steuergünstig zu übertragen.

 

THEWES Tax Law kann Sie kompetent und erfahren sowohl bei der Vertragsgestaltung beraten als auch die Vollziehung des Vermögensübergangs begleiten bis hin zur notwendigen Mitteilung gegenüber dem zuständigen Finanzamt sowie der Steuerdeklaration, d. h. der Erstellung der notwendigen Steuererklärungen. Dies vermeidet Kommunikationsdefizite zwischen unterschiedlichen Beratern, typischerweise Anwälten oder Notaren auf der einen Seite und Steuerberatern auf der anderen Seite, denn wir sind beides. Wir freuen uns, auch mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, sprechen Sie uns an!

Unternehmerisches Handeln ist oftmals risikogeneigte Tätigkeit. Unternehmerische Entscheidungen müssen häufig unter Zeitdruck getroffen werden, oftmals liegt der Fokus dabei auf dem operativen Geschäft des jeweiligen Unternehmens. Alle Unternehmen unterliegen als Marktteilnehmer aber auch umfangreichen rechtlichen Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies betrifft insbesondere das Arbeitsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso wie das Insolvenzrecht unter Steuerrecht. So führt zum Beispiel die bewusste Unterschreitung bei der Bezahlung des Mindestlohns automatisch dazu, dass auch der Tatbestand des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt ist, dass eine bewusste falsche Darstellung in der Bilanz eine Bankrottstraftat darstellt, dass eine verspätete Insolvenzantragstellung zur Insolvenzverschleppung führt und unrichtig oder zu spät eingereichte Steuererklärungen leicht als Steuerhinterziehung geahndet werden können. Bereits das Unterlassen der Organisation der betrieblichen Abläufe so, dass sämtliche straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Regelungen eingehalten werden, stellt für sich genommen eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichem Geldbußerahmen dar (§ 130 OWiG). Die Problemsituationen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht besteht also genau darin, dass ausgehend von einer in Kauf genommenen Fehleinschätzung der materiellen Rechtslage im jeweiligen Rechtsgebiet, wie Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht oder Steuerrecht eben nicht nur eine materiellrechtliche Folge, zum Beispiel Nachzahlung von unterschrittenen Mindestlöhnen oder die Nachzahlung von Steuern eintritt, sondern eben auch eine empfindliche Strafe oder Geldbuße verhängt werden kann, da zugleich immer auch eine straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Regelung verletzt ist.

 

Geld- oder Freiheitsstrafen bzw. Geldbußen können im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht leicht existenzbedrohlich für ein Unternehmen bzw. den Unternehmer werden.

THEWES Tax Law berät regelmäßig bei der Einführung von Systemen zur Compliance und vertritt Mandanten regelmäßig auch in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.