Unternehmen

GANZHEITLICH

Der weitere Schwerpunkt von THEWES Tax Law ist die vollumfängliche Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht aus Sicht des Arbeitgebers.

 

Im Rahmen der laufenden gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Beratung erstellen wir regelmäßig Vorlagen für Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschaftsverträge sowie Anstellungsverträge mit leitenden Angestellten und Arbeitsverträge.

 

Der Beratungsschwerpunkt von THEWES Tax Law ist bewusst gewählt. Mit Blick auf die Kernkompetenzen im Steuerrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht,  haben wir das Beratungsspektrum auch auf die weiteren wichtigen Rechtsbereiche erweitert, die tagtäglich Unternehmen und deren Gesellschafter bzw. Unternehmensinhaber beschäftigen.

 

Natürlich sind wir für unsere Mandanten außergerichtlich tätig, notwendigenfalls übernehmen wir auch die Interessenvertretung vor Gericht.

UNSERE KOMPETENZEN

Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei berät und vertritt THEWES Tax Law Geschäftsführer, leitende Angestellte und Unternehmen bei Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind aber auch beim Verkauf von Unternehmen oder Umstrukturierungen von Unternehmen zu beachten, wenn es darum geht, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht.

Häufig beraten und vertreten wir unsere Mandanten in folgenden Angelegenheiten:

  • Fragen bzgl. Anpassung bestehender Arbeitsverträge an neue Vorgaben (z.B. der Reform des Arbeitsrechts 2022/2023, Nachweisgesetz u.a.);
  • Fragen bzgl. Vereinbarung von Arbeitszeit und Überstunden und die Umsetzung der neusten Rechtsprechung zur Zeiterfassung;
  • Fragen bzgl. Arbeitsort, insbesondere wichtige Regeln zum Homeoffice, auch grenzüberschreitend;
  • Fragen bzgl. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu Pausenzeiten, Arbeitszeiten und Feiertags- oder Wochenendarbeit;
  • Vereinbarung sinnvoller Kündigungsfristen sowie
  • Einhaltung von wichtigen und neuen Formalien beim Arbeitsvertrag,
  • Wettbewerbsverbote, Kundenschutzklauseln und Mitarbeiterschutzklauseln,
  • Geheimhaltungsklauseln, Datenschutz sowie
  • Fragen bzgl. Lohn und Nebenleistungen sowie steuerrechtlich wirksame und vorteilhafte variable Vergütung (lohnsteuerliche Optimierung);
  • Regelung von IT/IP-Rechten und Urheberrechten an Arbeitserzeugnissen der Mitarbeiter.
  • Compliance-Vorgaben, Richtlinien, Arbeitsvorgaben und Weisungen für Arbeitnehmer erstellen, u.a. um Vorgaben am Arbeitsplatz oder für die Arbeitszeit wirksam zu kommunizieren (z.B. Arbeitskleidung, Vorgehen bei festgestellten Fehlern intern), Vorgaben des Datenschutzes im Betrieb und der DSGVO einzuhalten, Einrichtung eines Hinweisgebersystems nach gesetzlichen Vorgaben, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Lieferkettengesetz;
  • Beratung und Betreuung zum richtigen Vorgehen bei Problemen mit ArbeitnehmerInnen, u.a. Begleitung von Gesprächen in Form von Mediation, Verfassen von Abmahnungen und rechtssicherer Umgang bei Hinweisen auf strafrechtliche Vorwürfe
  • Kündigung von Angestellten, u.a. Beratung zu Kündigungsgründen, Formulieren eines rechtssicheren Kündigungsschreibens unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften und Begleitung des Austrittsprozesses bei Streitigkeiten, Verteidigung in Kündigungsschutzklagen, Verfassen von Aufhebungsverträgen anstatt oder Abwicklungsverträgen nach einer Kündigung
  • Steuerliche Begleitung von Unternehmen und Arbeitgebern, inkl. strategischer Beratung und laufender Steuerberatung und Einschätzung und Bewertung von Fragen im Sozialversicherungsrecht;
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden: Beratung zu Risiken und Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Thema Scheinselbstständigkeit.
 

Schützende arbeitsrechtliche Regelungen gelten häufig nicht für Geschäftsführer und Vorstände. Daher sind bei der Vertragsgestaltung bei Einstellung, Vergütung und Kündigung von Geschäftsführern und Vorständen insbesondere auch Regelungen des Gesellschaftsrechts zu beachten, da Geschäftsleiter gleichzeitig auch eine Organstellung bei ihrem Arbeitgeber innehaben.

Sprechen Sie uns an! THEWES Tax Law hilft Ihnen gerne bei arbeitsrechtlichen Themen

Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der optimalen Rechtsform von entscheidender Bedeutung, da sie viele rechtliche, steuerliche und finanzielle Auswirkungen hat. THEWES Tax Law kann Sie fundiert bei diesem wichtigen Schritt unterstützen. So helfen wir Ihnen zunächst, einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen kennen zu lernen. Dazu gehören beispielsweise Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), oHG (offene Handelsgesellschaften) und Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die AG (Aktiengesellschaft) oder hybride Formen wie die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Still. Wir geben Ihnen fundiert Auskunft zu Fragen der Haftung, der Besteuerung, zum Verlauf des Gründungsvorgangs und haben dabei auch immer bereits ein Auge auf die Möglichkeiten einer späteren Anpassung der Unternehmensform, um flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Gerade Fragen der Haftungsbegrenzung und Fragen der regelmäßigen Besteuerung haben große Beratungsrelevanz. Immer häufiger rücken auch Fragestellungen in den Blickpunkt, ob bzw. wie leitende Angestellte durch etwa eine Beteiligung am Unternehmen und am Unternehmenserfolg teilhaben können. Hier stellen sich dann wiederum besondere lohnsteuerliche Fragestellungen.

Sprechen Sie uns an! THEWES Tax Law hilft Ihnen gerne den richtigen Weg für Ihren unternehmerischen Start zu wählen.

Insolvenzrechtliche Fragestellungen haben für Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung. Das Insolvenzrecht bestimmt die Situationen, in denen die Geschäftsführung eines in die Krise geratenen Unternehmens ggf. verpflichtet ist, spätestens einen Insolvenzantrag zu stellen.

Seit einigen Jahren ist die Sanierung eines Krisenunternehmens stärker in den Fokus gerückt. Um die Sanierungschancen für Unternehmen in der Insolvenz zu erhöhen, trat zum 01.02.2012 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Daher ist es nunmehr möglich, Einfluss auf die Person des Insolvenzverwalters zu nehmen. Außerdem ist der Zugang zu einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch die Einführung der vorläufigen Eigenverwaltung erleichtert worden. Zudem sind die Regelungen zur Durchführung des Insolvenzplanverfahrens erweitert worden.

Seit dem 01.01.2021 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Unternehmer ihren Betrieb sanieren können, ohne dass ein Insolvenzverfahren durchlaufen werden muss. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, ist im Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) geregelt. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die europaweit ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren vorgibt. Das StaRUG soll allen Unternehmern neue Instrumente zur Hand geben, damit sie besser durch eine Krise kommen. Auch für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, bietet das Restrukturierungsverfahren die Chance für einen Neustart.

THEWES Tax Law ist in der Lage, Ihre Interessen im Kontext von Insolvenz und Sanierung zielgerichtet und kompetent wahrzunehmen und Ihre Ziele zu verfolgen. Unabhängig davon, ob Sie als Gläubiger effizient Ihre Ansprüche durchsetzen möchten oder selbst mit Ihrem Unternehmen in eine Krise geraten sind und nunmehr überlegen müssen, welche Optionen für einen Neuanfang gegeben sind.

Geschäftsleiter aber auch Dritte, wie z.B. Steuerberater haben umfangreiche Haftungsrisiken zu beachten, wenn eine Krise bzw. die Krise bei einem Mandanten droht.

Auch hier kann THEWES Tax Law Sie kompetent und zielgerichtet über die optimale Nutzung von Handlungsspielräumen beraten bzw. im Rahmen Ihrer Interessenwahrnehmung vertreten.

In Abgrenzung zum Wohnraummietrecht ist Gegenstand des Gewerberaummietrechts die Vermietung bzw. die Anmietung von Räumlichkeiten für unternehmerische und geschäftliche Zwecke.

Im Gewerbemietrecht zeichnet sich durch eine größere Vertragsfreiheit aus. Parteien können viele Aspekte des Mietverhältnisses frei verhandeln, etwa die Höhe der Miete, die Laufzeit des Vertrags oder die Übernahme von Instandhaltungspflichten. Einen gesetzgeberischen Schutz des Mieters wie Wohnraummietrecht findet man im Gewerberaummietrecht nicht.

Gewerbemieter genießen im Allgemeinen einen geringeren Kündigungsschutz als Wohnraummieter. Die Kündigungsfristen sind oft kürzer, und die Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Vermieter sind weniger streng. Zudem ist das Gewerberaummietrecht sehr stark durch die Rechtsprechung geformt.

Die Gestaltung des Mietvertrages ist zentral, da sie viele spezifische Bedingungen und Klauseln enthält, die im Wohnraummietrecht so nicht üblich sind. Dazu gehören Regelungen über die Umlage von Nebenkosten, spezifische Nutzungsbedingungen, Unter- oder Weitervermietung sowie Anpassungen der Mieträume. Gewerbemietverträge können für sehr unterschiedliche Laufzeiten abgeschlossen werden und oft existieren Optionen zur Verlängerung. Diese müssen klar geregelt sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. Im Gewerbemietrecht kann die Verantwortung für Instandhaltung und notwendige Umbauten der Mieträume zwischen Mieter und Vermieter unterschiedlich aufgeteilt werden. Es ist wichtig, dass solche Vereinbarungen explizit im Vertrag festgehalten werden. Das Schriftformerfordernis spielt im Gewerbemietrecht eine besonders wichtige Rolle, da es dazu beiträgt, Rechtssicherheit und Klarheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. THEWES Tax Law unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Gewerberaummietverträge.

Bei Gewerbemietverhältnissen stellen sich neben ertragsteuerlichen Fragen in besonderer Weise mitunter komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen. Hier ist sowohl aus Sicht der Vermieter als auch der Mieter bei der Gestaltung des Mietvertrages darauf zu achten, damit dieser alle Voraussetzungen erfüllt, um als zum Vorsteuerabzug berechtigende Dauerrechnung angesehen werden zu können. Außerdem stellen sich vermieterseitig häufig Fragen bei der umsatzsteuerlichen Option zur Regelbesteuerung im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Mietobjektes und Fragen in Bezug auf die Vorsteuerberichtigung, sofern innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung Änderung bei der Vermietung eintreten.

THEWES Tax Law unterstützt Sie mit steuerlicher Expertise aus einer Hand, egal, ob Sie vermieten oder anmieten möchten.

In jeder Gesellschaftsform kann ein Gesellschafterstreit zu erheblichen Spannungen und Problemen führen, die nicht nur das Geschäft selbst, sondern auch die zwischenmenschlichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander belasten können. Ein solcher Konflikt kann verschiedene Ursachen haben, z.B. unterschiedliche Vorstellungen über die Geschäftsstrategie, Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Entscheidungen, ungleiche Arbeitslasten oder auch persönliche Differenzen. Die Auswirkungen eines Gesellschafterstreits können vielschichtig sein. Im schlimmsten Fall kann er zur Blockade wichtiger Entscheidungen führen, was die Effizienz des Unternehmens beeinträchtigt und langfristig dessen Erfolg gefährdet. Die Unstimmigkeiten können sich auch auf die Mitarbeiter auswirken, die möglicherweise verunsichert sind oder das Vertrauen in die Führung des Unternehmens verlieren.

 

Eine Möglichkeit, Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden oder zu mildern, ist eine klare Regelung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter bereits bei der Gründung des Unternehmens. Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag kann potenzielle Konfliktpunkte im Voraus klären und somit dazu beitragen, dass das Unternehmen reibungsloser läuft. Hierbei kann Sie THEWES Tax Law aufgrund langjähriger Erfahrungen unterstützen.

 

Häufig lassen sich potenzielle Streitpunkte aber auch nicht präventiv auf Ebene des Gesellschaftsvertrages regeln, wenn ein jeweiliges konkretes Handeln eines Gesellschafters Anlass zum Streit gibt und der Gesellschaftsvertrag die Positionen der Gesellschafter ausgewogen regelt. Streitigkeiten in der Zwei-Personen-GmbH haben daher eine hohe Praxisrelevanz, machen sie doch den Großteil der GmbHs in Deutschland aus. Solche Streitigkeiten erfordern eine bereite Erfahrung der jeweiligen Berater, da es für die paritätische GmbH keine gesetzlichen Sonderregelungen gibt und die Rechtslage stark durch die Rechtsprechung geprägt ist. Dies betrifft einerseits die sog. Hauptsacheverfahren, also Beschlussanfechtungsklagen oder solche, die auf die Feststellung der Nichtigkeit einer Beschlussfassung gerichtet sind. Genauso gilt dies aber auch für den einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere in Verfahren wegen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um z.B. das gesellschaftsschädigende Handeln eines Gesellschafters bereits in der Gesellschafterversammlung zu unterbinden.

THEWES Tax Law hat langjährige Erfahrung bei der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern, um deren Interessen effektiv zu vertreten – außergerichtlich wie aber auch notwendigenfalls gerichtlich.