GANZHEITLICH
THEWES Tax Law übernimmt die Steuerberatung für Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform und der Branche. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten effizient zu erfüllen.
Zu den Haupttätigkeiten der Steuerberatung zählen die Erstellung von laufenden Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanzen), die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen sowie die Beratung bei steuerlichen Optimierungen. Unsere Mandanten sind zumeist unternehmenstragende Gesellschaften, wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG), offene Handelsgesellschaften (oHG) oder auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Im Rahmen der Veranlagung sind wir häufig auch mit Sonderfällen wie z.B. Betriebsaufspaltungen, Organschaften und Betriebsumstrukturierungen befasst.
UNSERE KOMPETENZEN
Steuerberatung ist mehr als nur die effektive Hilfe bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Steuerberatung – schlau und strategisch – dient Unternehmen und Vermögensinhabern dazu, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu optimieren und damit auch, Vermögen zu erhalten. Die Komplexität des Steuerrechts erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Es geht darum, steuerliche Belastungen zu minimieren, legal Steuervorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Häufig wird das Erreichen bestmöglicher steuerlicher Ergebnisse auch als Steuergestaltung bezeichnet. Dazu gehören die Auswahl der optimalen Rechtsform, die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen, die sinnvolle Gestaltung von Verträgen und Transaktionen sowie die rechtzeitige Anpassung von steuerlichen Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen.
Notwendig ist eine umfassende Ist-Analyse, die THEWES Tax Law aus den Daten des Rechnungswesens entnimmt. Auf Grundlage dieser Analyse entwickelt der THEWES Tax Law individuelle Steuerstrategien, die auf die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Dies umfasst z.B. die Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer genauso wie Verbrauchssteuern wie Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie andere relevante Steuerarten.
Die Anpassung an steuerliche Änderungen und die fortlaufende Überwachung der steuerlichen Situation sind wesentliche Elemente einer erfolgreichen strategischen Steuerplanung.
Hierbei hilft Ihnen THEWES Tax Law mit Erfahrung und Leidenschaft.
Das Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Compliance haben in den letzten Jahren eine erhebliche Bedeutung für Unternehmer aber auch generell für Vermögensinhaber gewonnen. Dabei weisen Steuerstreit- und Steuerfahndungsverfahren zumeist häufig Bezüge zum allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht auf. THEWES Tax Law verteidigt Mandanten auch dann, wenn im Zusammenhang mit Ermittlungen der Steuerfahndung Betrugs-, Untreue oder Korruptionsvorwürfe erhoben werden. Typisch sind auch Querbezüge zu Insolvenzstraftaten oder Vorwürfen des Sozialabgabenbetrugs, z.B. beim Unterschreiten von Mindestlöhnen.
Eine effektive Compliance, also die Beratung bei der vorausschauenden Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, ist für Unternehmen unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Die Implementierung eines wirksamen Compliance-Systems unterstützt Geschäftsleiter und Geschäftsführer dabei, Gesetzesverstöße zu verhindern und fördert eine transparente und ethische Geschäftsführung. Außerdem schließen wirksame Compliance-Systeme den Vorwurf vorsätzlichen Handels in steuer- und wirtschaftsstrafrechtlicher Hinsicht aus.
THEWES Tax Law unterstützt Sie bei der Planung und Einrichtung von solchen wirksamen Compliance-Systemen. Dazu gehören interne Schulungen von Mitarbeitern und unternehmensinternen Entscheidungsträgern, regelmäßige Überprüfungen von Geschäftsprozessen und die Etablierung klarer Richtlinien.
Compliance in steuerlichen Angelegenheiten ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein Instrument zur Sicherung des Unternehmenserfolgs und des Vertrauens der Geschäftspartner. Verstöße gegen (steuerliche) Vorschriften können nicht nur zu erheblichen Geldstrafen und Geldbußen führen, sondern auch das Ansehen und die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Zu denken ist z.B. an den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder die Aberkennung der Approbation von Ärzten.
Hierbei hilft Ihnen THEWES Tax Law mit Erfahrung und Leidenschaft.
THEWES Tax Law übernimmt die Steuerberatung für Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform und der Branche. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten effizient zu erfüllen. Zu den Haupttätigkeiten der Steuerberatung zählen die Erstellung von laufenden Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanzen), die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen sowie die Beratung bei steuerlichen Optimierungen. Unsere Mandanten sind zumeist unternehmenstragende Gesellschaften, wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG), offene Handelsgesellschaften (oHG) oder auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Im Rahmen der Veranlagung sind wir häufig auch mit Sonderfällen wie z.B. Betriebsaufspaltungen, Organschaften und Betriebsumstrukturierungen befasst.
Typischerweise erstellen wir Jahresabschlüsse und Steuererklärungen auf der Grundlage der von THEWES Tax Law erstellten unterjährigen Buchführung. Diese umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens, um eine transparente und nachvollziehbare Finanzlage darzustellen. Natürlich fertigen wir auch die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Rahmen der Finanzbuchführung und Sie erhalten zeitnah die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, damit Sie Ihre Zahlen im Blick haben können.
THEWES Tax Law erstellt auch die Lohnbuchhaltung bzw. die monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter nebst Lohnsteuer-Anmeldung und sendet die Beitragsnachweise an die Einzugsstellen; selbstverständlich erstellen wir die Erstattungsanträge nach dem AAG.
Auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen bieten wir außerdem weiterführende betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen an. Wir erstellen Unternehmensplanungen (Plan-Bilanz und Plan-GuV), Liquiditätsplanungen und Unternehmensbewertungen.
Wo wir dies können, hält THEWES Tax Law Ihnen den Rücken frei. Dies ermöglicht es Unternehmen und Unternehmern, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
THEWES Tax Law übernimmt die Steuerberatung für Freiberufler, unabhängig von der Rechtsform und der Branche. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten effizient zu erfüllen. Hier hat THEWES Tax Law in den vergangenen Jahren sehr viel Erfahrung insbesondere bei der Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen sowie Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitsbereich wie Physiotherapie-Unternehmen oder auch Dentallaboren gesammelt. Zu den Haupttätigkeiten der Steuerberatung zählen die Erstellung von laufenden Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanzen) z.B. bei MVZ-GmbH’s bzw. bei den Freiberuflern sonst übliche Gewinnermittlungen, die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen sowie die Beratung bei steuerlichen Optimierungen.
Typischerweise erstellen wir Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen auf der Grundlage der von THEWES Tax Law erstellten unterjährigen Buchführung. Diese umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens, um eine transparente und nachvollziehbare Finanzlage darzustellen. Natürlich fertigen wir auch die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (sofern notwendig) im Rahmen der Finanzbuchführung und Sie erhalten zeitnah die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, damit Sie Ihre Zahlen im Blick haben können.
THEWES Tax Law erstellt auch die Lohnbuchhaltung bzw. die monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter nebst Lohnsteuer-Anmeldung und sendet die Beitragsnachweise an die Einzugsstellen; selbstverständlich erstellen wir die Erstattungsanträge nach dem AAG.
Auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen bieten wir außerdem weiterführende betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen an. Wir erstellen Unternehmensplanungen (Plan-Bilanz und Plan-GuV), Liquiditätsplanungen und Unternehmensbewertungen.
Wo wir dies können, hält THEWES Tax Law Ihnen den Rücken frei. Dies ermöglicht es Unternehmen und Unternehmern, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
THEWES Tax Law bietet für Ihr Unternehmen den rundum Service der Finanzbuchhaltung. Auf der Grundlage der monatlichen oder quartalsweisen Buchhaltung erstellen wir für Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen und die in aller Regel notwendigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. zusammenfassenden Meldungen oder auch die Meldungen nach dem OSS-Verfahren bei innereuropäischen Verkäufen an Endverbraucher im europäischen Ausland. Selbst verständlich erstellen wir auch die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen respektive für ihre Mitarbeiter die Lohnabrechnungen.
Auf der Grundlage der unterjährigen Finanzbuchhaltung erstellen wir dann regelmäßig auch für unsere Mandanten die notwendigen Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und notwendigen falls Lagebericht), die dann wiederum Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen sind. Dabei handelt es sich typischerweise um die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Regelmäßig erstellen wir auch bei Gewinnausschüttungen nicht nur die Vorlagen für die Gesellschafterbeschlüsse, sondern auch Hand-in-Hand die Kapitalertragsteuer-Anmeldungen für Ihr Unternehmen.
Wir sind DATEV-Partner. Sämtliche Leistungen im Bereich der Finanzbuchführung bzw. Erstellung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen erbringen wir unter Nutzung der relevanten DATEV-Programme. Dies bietet für Sie den Vorteil, dass viele vor Systeme wie zum Beispiel Lexoffice heute ganz gut funktionierende Schnittstellen hin zur DATEV Anwendung anbieten. Außerdem bietet dies für sie bzw. Ihr Unternehmen den Vorteil, dass sie sich auf eine in Deutschland befindliche und sehr zuverlässige Daten Speicherung bzw. Datensicherheit verlassen können. Außerdem haben wir über viele Jahre die Erfahrung gemacht, dass auch die Weitergabe der Daten im Rahmen von Betriebsprüfungen, sei es bei Prüfungen durch das Finanzamt oder bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sehr zuverlässig erfolgt, sodass zumeist technisch keine Probleme entstehen. Insbesondere im Rahmen der Lohnbuchhaltung haben wir darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass wir für Ihr Unternehmen unter Anwendung von DATEV Lohn und Gehalt zuverlässig Erstattungsanträge bei den Einzugsstellen im Falle von Krankheit ihrer Mitarbeiter stellen können und auch zuverlässig Leistungsanträge bei Kurzarbeit, insbesondere Saison Kurzarbeit zum Beispiel in der Bauwirtschaft erstellen können.
Reibungslose Abläufe im Bereich der Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung halten Ihnen den Rücken frei, sodass sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Hierbei unterstützt sie THEWES Tax Law sehr gerne.
Erbschaft- und Schenkungssteuer rechtliche Fragestellungen führen schon lange kein Schatten Dasein mehr in der Steuerberatung. Aufgrund der insbesondere im Immobilienbereich in den vergangenen Jahren deutlich angestiegenen Verkehrswerte bei gleichbleibenden Freibeträgen führt dazu, dass es immer wichtiger geworden ist, vorhandene Spielräume bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer effektiv auszunutzen. Bei strategischer Planung von Unternehmens- und Vermögensübertragungen lassen sich so zumeist erhebliche Steuereinsparungen erzielen. THEWES Tax Law vereint gerade im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer Kompetenz und langjährige Erfahrung bei der Vertragsgestaltung auf den erbrechtlicher und familienrechtlicher und ganz besonders auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Dies ist insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer von großer Bedeutung, da steuerliche Sachverhalte hier nach der vorausgehenden zivilrechtlichen Gestaltung beurteilt werden. Einfache aber effektive Beispiele hierfür sind zum Beispiel die wirksame Gestaltung von Kettenschenkungen um Schenkung steuerliche Freibeträge besser ausnutzen zu können oder die Anwendung einer sogenannten Güterstandschaukel mit dem Ziel, Vermögenswerte oberhalb der Freibeträge zwischen den Ehegatten zu verschieben, wiederum mit dem Ziel Freibeträge auf gemeinsame Kinder optimal ausnutzen zu können.
THEWES Tax Law freut sich, mit Ihnen gemeinsam Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um ihr Vermögen mit möglichst geringer Steuerbelastung auf die nächste Generation zu überführen.
Gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften oder auch Genossenschaften sind vielfach auch unternehmerisch tätig, nicht selten sind sie auch Teil eines gemeinnützigen Konzerns. Dabei müssen auch die gemeinnützigen Unternehmen mit der ideellen Tätigkeit oder zusätzlich zur ideellen Tätigkeit Geld verdienen, um die eigenen Kosten zu decken und die ideellen Zwecke zu fördern und weiterzuverfolgen. Das Nebeneinander von steuerlichem Gemeinnützigkeitsrecht einerseits und dem allgemeinen Unternehmensrecht bzw. betriebswirtschaftlichen Erfordernissen andererseits erfordert ein umfangreiches und tiefes Verständnis des geltenden Steuer- und Unternehmensrechts. Hinzukommt, dass gemeinnützige Unternehmen vielfach im Wettbewerb mit anderen entweder gemeinnützigen oder kommerziellen Unternehmen stehen. Für die Geschäftsleiter bzw. gemeinnützigen Unternehmer ergibt sich daraus die dringende Notwendigkeit, den rechtlichen Handlungsrahmen einzuschätzen. Dies gelingt in aller Regel nur mit einem Berater, der umfangreiche Erfahrungen im Gemeinnützigkeitsrecht hat.
THEWES Tax Law berät und vertritt regelmäßig gemeinnützige Unternehmen sowohl in der laufenden Steuerberatung als auch bei Organisations- und haftungsrechtlichen Sonderfragen. Wir freuen uns, auch Ihr strategischer Partner zu sein!
Immobilien haben in Deutschland eine besondere Bedeutung. Insofern verwundert es nicht, dass nicht nur viele steuerrechtliche Regelungen rund um den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien zu beachten sind, sondern sich insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten und auch der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken viele steuerrechtliche Fragen stellen können. Mit der richtigen Strategie lassen sich Immobiliengeschäfte gegebenenfalls steuerlich günstiger abwickeln und können im Bereich der laufenden Besteuerung von Immobilieneinkünften steuersparende Effekte erzielt werden. Dies gilt nicht zuletzt auch das Erben und Verschenken von Immobilien.
Vielen geläufig ist insofern die zehnjährige Spekulationsfrist. Aber wann genau beginnt in Erwerbsfällen diese Spekulationsfrist und wann endet diese Frist? Einfache Fragen, die mitunter mit Blick auf die steuerrechtliche Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung nicht einfach zu beantworten sind.
Deutlich komplexer und schwieriger werden zum Beispiel Fragen, wie weit private Vermögensverwaltung mit Immobilien reicht und ab wann die Grenze hin zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten ist. Gerade bei Immobilien stellt sich im Zusammenhang mit der laufenden Besteuerung die Frage, welche Rechtsform sich für langfristige Immobilieninvestitionen besonders anbietet. Im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von Immobilien und dem Herausfinden der steuerlich vorteilhaften Rechtsform, stellen sich dann auch häufig grunderwerbsteuerrechtliche Fragen. Da die Grunderwerbsteuer ihren tariflichen Dornröschenschlaf beendet hat – bis 1997 betrug der Steuersatz gerade einmal 2 % – ist diese Steuerart mit einem heutigen Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % bezogen auf den Wert bzw. Kaufpreis der Immobilie häufig ein Grund, eine bestimmte Gestaltung zu wählen oder gerade eine bestimmte Gestaltung auch nicht zu wählen.
THEWES Tax Law hat im Bereich des Immobilien- und Immobiliensteuerrechts umfangreiche Erfahrungen, die wir sowohl in Kauf- und Verkaufsfällen dazu nutzen können, optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Dies betrifft aber genauso den Bereich der laufenden Besteuerung im Bereich der Vermögensanlage mit Immobilien.
Wir helfen Ihnen gerne, die passende Strategie zu finden und umzusetzen, sprechen Sie uns an.
Auch im Bereich des Insolvenzrechtes sind häufig besondere steuerrechtliche Fragestellung zu beachten. Dies mag Fragen der Umsatzsteuer bei der Verwertung von Sicherungsgut betreffen, aber auch Fragen der Steuerbarkeit von Sanierungsgewinnen bis hin zum Untergang von Verlustvorträgen von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen/Unternehmensverkäufen in der Krise. Aber auch sanierungsbedingte Kapitalerhöhungen können eine besondere steuerrechtliche Strategie notwendig machen.
THEWES Tax Law hat im Insolvenzsteuerrecht umfangreiche Erfahrungen gesammelt, sodass wir hier insbesondere auch steuerberatend für Insolvenzverwalter tätig sind.
Wer nicht kämpft hat schon verloren!
THEWES Tax Law vertritt Mandanten umfassend und effektiv bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden. Wir übernehmen die Vertretung in Einspruchsverfahren genauso wie im Verfahren zur Erlangung der Aussetzung der Vollziehung.
Gelingt es nicht, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, vertritt THEWES Tax Law Mandanten auch vor den zuständigen Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Gerade auch bei gerichtlichen Verfahren können wir unsere Kompetenzen aufgrund der Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater in besonderem Maße zugunsten unserer Mandanten einsetzen. Aufgrund langjähriger Prozesserfahrung sind wir in der Lage, Risiken der prozessualen Durchsetzung abzuschätzen und eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage zu geben und so auch die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Nicht selten spielt in finanzgerichtlichen Verfahren das Beweisrecht und insbesondere auch die Beweislastverteilung eine besondere Rolle. Hier ist dann in der Beratung und Vertretung nicht nur profunde Rechtskenntnis gefordert, sondern auch prozessrechtliches Fingerspitzengefühl.
THEWES Tax Law prüft für Sie die Erfolgsaussicht von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln und erörtert mit Ihnen die Risiken. Sprechen Sie uns an!
Eine besondere Rolle in der steuerlichen Beratung nimmt die Tätigkeit bzw. die Vertretung im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsprüfungen ein. In der Praxis stellt sich häufig das Problem, dass erst anlässlich einer Betriebsprüfung, deren Prüfungszeitraum in aller Regel 3-4 Jahre umfasst, die mitunter auch schon mehrere Jahre zurückliegen können, Fehler bei der Umsetzung von steuerrechtlich relevanten Sachverhalten durch den Betriebsprüfer erkannt werden. Nicht selten können Steuernachforderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Betriebsprüfungen eine existenzbedrohliche Höhe für ein Unternehmen erreichen. Insofern müssen gleich zu Beginn einer Betriebsprüfung mögliche Spannungsfelder und steuerliche Risiken identifiziert werden, um positiven Einfluss auf die Prüfungsdurchführung zu nehmen und steuerliche Risiken zum Beispiel durch den Abschluss von tatsächlichen Verständigungen zu reduzieren.
Es mag auf den ersten Blick profan erscheinen, dass besonders die Aufarbeitung der Sachlage und die Kommunikation mit der Betriebsprüfung besondere Aufmerksamkeit verlangen. Aber häufig stellt sich im Verlauf einer Betriebsprüfung heraus, dass Prüfungsfeststellungen mit erheblicher steuerrechtlicher Relevanz getroffen werden, weil ein falsches Verständnis der Betriebsprüfung über die Abläufe im Unternehmen nicht richtiggestellt worden ist. Besonders relevant ist dies, wenn – was im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht selten der Fall ist – die Schätzung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen im Raum steht, weil die Buchführung aus formellen oder materiellen Gründen verworfen wird.
THEWES Tax Law berät Mandanten im Zusammenhang mit der Planung der Durchführung einer Betriebsprüfung, nachdem die Prüfung Anordnung eingetroffen ist. Selbstverständlich übernimmt THEWES Tax Law auch die Vertretung innerhalb der Betriebsprüfung, ganz gleich ob sie bereits Mandant sind, oder ob sie erstmals anlässlich einer Betriebsprüfung die Hilfe von THEWES Tax Law neu in Anspruch nehmen möchten. Sprechen Sie uns an!
Unter dem Motto „Mehr netto vom brutto“ prüft THEWES Tax Law bestehende Lohn- und Gehaltssysteme auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten oder implementiert gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Unternehmen neue steuerlich günstige Lohn- und Gehaltssysteme. Die Bindung von qualifizierten Arbeitskräften stellt eine große Herausforderung für Unternehmen dar. Eine solche Bindung wird durch ein modernes Vergütungssystem unterstützt, welches insbesondere die Belange der Mitarbeitenden mit Blick auf eine geringere steuerliche Belastung im Blick hat.
Auch der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und den Unternehmen bzw. Arbeitgebern in den vergangenen Jahren vielfältige Möglichkeiten an die Hand gegeben, um Mitarbeitenden steuerlich günstige Bonifizierungen zukommen zu lassen.
Gerne unterstützt sie THEWES Tax Law bei der Einführung und Umsetzung steuergünstiger Vergütungssysteme auch mit Blick auf notwendige Anpassungen von bestehenden Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen oder auch deren Neufassung. Sprechen Sie uns an!
Zur Vermeidung von Steuerausfällen kennt das Steuerrecht umfangreiche Regelungen, die dazu führen, dass Dritte für Steuerschulden haften müssen. Besonderen Haftungsgefahren unterliegen Geschäftsleiter, wie zum Beispiel Vorstände von Vereinen, Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aber auch Gesellschafter und Geschäftsführer von Personengesellschaften. Daneben haften aber auch Personen, die von Berufs wegen fremdes Vermögen verwalten, für fremde Steuern, so zum Beispiel Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter. THEWES Tax Law identifiziert für Mandanten, etwaige Haftungsrisiken oder vertritt Mandanten bei der Zurückweisung von bereits geltend gemachten Haftungsansprüchen. Bereits im Zusammenhang mit der laufenden Steuerberatung können wir häufig sehr frühzeitig Strukturen schaffen, um Haftungsgefahren zu minimieren und andererseits durch vermögensschützende Strukturen Sicherheit für ihr Vermögen schaffen.
Die Haftung für Steuerschulden Dritter spielt auch im Steuerordnungswidrigkeiten- bzw. Steuerstrafrecht eine besondere Rolle. So kann der Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens bereits ordnungswidrig handeln, wenn er fahrlässig Aufsichts- bzw. Organisationsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um steuerliche Pflichten und Obliegenheiten ordnungsgemäß zu erfüllen. Faktisch führt § 130 OWiG dazu, dass eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zur sogenannten Tags Compliance besteht, d. h. zur regelmäßigen Überwachung der Einhaltung von steuerlichen Pflichten. Kommt es hier zu Defiziten, wird der steuerliche Schaden des Fiskus nicht selten im Zusammenhang mit der Bemessung eines Bußgeldes berücksichtigt. Erst recht ist dies der Fall, wenn die Grenze der Steuerordnungswidrigkeit hin zur Steuerhinterziehung bei vorsätzlichem Verhalten überschritten ist.
Bei der Haftung für Steuerschulden Dritter handelt es sich um eine Spezialmaterie. Hier reicht oft nicht die Kenntnis der steuerrechtlichen Regelungen, vielmehr kommt es auch auf profunde Rechtskenntnis im Unternehmens- und Strafrecht an. THEWES Tax Law hat in beiden Bereichen profunde Kenntnisse und langjährige Erfahrungen. Zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Typischerweise erstellen wir Jahresabschlüsse und Steuererklärungen auf der Grundlage der von THEWES Tax Law erstellten unterjährigen Buchführung. Diese umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens, um eine transparente und nachvollziehbare Finanzlage darzustellen. Natürlich fertigen wir auch die regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Rahmen der Finanzbuchführung und Sie erhalten zeitnah die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, damit Sie Ihre Zahlen im Blick haben können.
THEWES Tax Law erstellt auch die Lohnbuchhaltung bzw. die monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter nebst Lohnsteuer-Anmeldung und sendet die Beitragsnachweise an die Einzugsstellen; selbstverständlich erstellen wir die Erstattungsanträge nach dem AAG.
Auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen bieten wir außerdem weiterführende betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen an. Wir erstellen Unternehmensplanungen (Plan-Bilanz und Plan-GuV), Liquiditätsplanungen und Unternehmensbewertungen.
Wo wir dies können, hält THEWES Tax Law Ihnen den Rücken frei. Dies ermöglicht es Unternehmen und Unternehmern, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.